Sietow, den 26.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes besteht ab dem 28.04.2021 eine Testpflicht 2 mal wöchentlich an allen Schulen der BRD:
Verpflichtet werden:
– alle Schüler und Schülerinnen, die am Präsenzunterricht teilnehmen
– alle Schüler und Schülerinnen in der Notbetreuung
– alle Erziehungsberechtigten ,die das Schulgebäude betreten wollen
– alle an der Schule Beschäftigten
An unserer Schule wird montags und mittwochs getestet.
Auf Wunsch können Sie Ihr Kind zu Hause testen. Den Test erhalten Sie von der Schule.
Den Nachweis über die Testung zu Hause erfolgt über das beiliegende Formular 1.
Es muss nach jedem Test ausgefüllt vorgelegt werden. (2mal wöchentlich)
Soll Ihr Kind in der Schule getestet werden, bitte das Formular 2 ausfüllen und mitgeben.
Sollten Sie sich gegen eine Testung entscheiden, muss Ihr Kind zu Hause bleiben und erhält Aufgaben für zu Hause.
(Datenschutzhinweise finden Sie auf der Homepage der Schule)
Mit freundlichem Gruß
S. Mehl
amt. Schulleiterin
Anlage 1 Formular Häuslichkeit 23042021_Beschäftigte an den SchulenA2_Einverständniserklärung_Schule