Hinweise zum Datenschutz Selbsttest

Sehr geehrte Eltern,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass an unserer Schule freiwillig Selbsttests auf das SARS‑CoV-2-Virus durchgeführt werden können, um den Präsenzunterricht möglichst sicher zu gestalten. In diesem Rahmen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Damit bestehen Informationspflichten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung, denen wir hiermit nachkommen möchten.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Schulleitung.

In Fragen des Datenschutzes nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:

Frau Sylvia Mehl, amt. Schulleiterin

  1. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage

Die Schule verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten Ihres Kindes, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Selbsttestung notwendig ist. Dazu wird zunächst eine Einverständniserklärung Ihrerseits eingeholt. Fällt der Selbsttest positiv aus, so erfolgt eine Meldung der betroffenen Person an das zuständige Gesundheitsamt.

Die Verarbeitung der Daten aus der Einwilligungserklärung erfolgt auf Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a, 9 Absatz 2 lit. a Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ist der Test positiv, wird das zuständige Gesundheitsamt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 lit. c, 9 Absatz 2 lit. i DS-GVO in Verbindung mit §§ 6, 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Im Übrigen gelten für uns ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz, das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie die Verordnung zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Schuldatenschutzverordnung – SchulDSVO M-V).

  1. Kategorien personenbezogener Daten

Im Rahmen Ihrer Einwilligung werden Ihr Name, Vorname und Geburtsdatum bzw. Name, Vorname und Geburtsdatum Ihres Kindes sowie bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern Ihr Name, Vorname, Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer als Erziehungsberechtigte/r erhoben.

Im Rahmen der Meldung an das zuständige Gesundheitsamt, sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, werden der Name und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers verarbeitet und übermittelt.

Diese Daten dienen der eindeutigen Identifikation einer Person. Weitere personenbezogene Daten werden ausdrücklich nicht verarbeitet.

  1. Kategorien von Empfängern

Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden durch die Klassenleitung sowie die Schulleitung bzw. das Sekretariat verarbeitet. Sobald ein positiver Selbsttest in der Schule bekannt wird, wird eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt gesandt. Im Übrigen werden Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Schulverwaltung nur von denjenigen Personen verarbeitet, die mit der Durchführung der Verwaltungsverfahren betraut sind oder, beispielsweise im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens, betraut werden, in denen Ihre Daten verarbeitet werden. Eine Verarbeitung erfolgt nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit.

  1. Speicherdauer

Die Daten werden so lange gespeichert, wie die Einwilligung für die Durchführung der Selbsttest fortbesteht. Sollten Sie Ihre Einwilligung widerrufen, werden Ihre personenbezogenen Daten bzw. die Ihres Kindes innerhalb von 14 Tagen gelöscht. Entsprechende Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenordnung für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bleiben davon unberührt.

  1. Auskunfts- und weitere Rechte

Weiter stehen Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung nachfolgend genannte Rechte zu:

  • Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sind unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden, steht Ihnen ein Recht zur Berichtigung zu (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung).

Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO), können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

  1. Recht auf Beschwerde

Gemäß Artikel 77 DS-GVO steht es Ihnen frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit

Werderstraße 74 A

19055 Schwerin

 

zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung

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